- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrags.
- Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Der jährliche allgemeine Vereinsbeitrag beträgt ab 2011
Kategorie Jahresbeitrag Aufnahmegebühr Bemerkung Aktive Mitglieder 80,00 EUR – über 18 Jahre Kinder, Jugendliche, Schüler 45,00 EUR – bis 18 Jahre Schüler, Auszubildende 45,00 EUR – 18 bis 27 Jahre
auf Antrag und NachweisEhepartner 60,00 EUR – von aktiven Mitgliedern Elternteil im Krabbel- oder Eltern-Kind-Turnen 55,00 EUR – auf Antrag (muss jährlich gestellt werden) Familien 195,00 EUR – Auf Antrag, beide Elternteile + mind. 2 Kinder
jedes weitere Kind ist beitragsfreiPassiv Mitglieder / Fördermitglieder 28,00 EUR – – Ehrenmitglieder 0,00 EUR – – - Abteilungsbeiträge
Abteilung Zusatzbeitrag Bemerkung Judo 75,00 EUR Aufnahmegebühr – einmalig bei Eintritt in die Abteilung Fussball (Erwachsene) 25,00 EUR jährlich (vorbehaltlich der Zustimmung bei JHV 2012) Fussball (Kinder, Jugend) 15,00 EUR jährlich (vorbehaltlich der Zustimmung bei JHV 2012) - Als Familie zählen (Ehe-) Partner und ihre zum Haushalt zählenden Kinder unter 18 Jahren. Der Familienbeitrag ist ausdrücklich zu beantragen (Geschäftsstelle), da dem Verein die Familienzugehörigkeiten i.d.R. nicht bekannt sind. Die Beitragszahlung erfolgt über ein Konto / bzw. eine Rechnung.
- Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen in der Geschäftsstelle während den Geschäftsstellenzeiten abzugeben.
- Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württ. Landessportbundes (WLSB) inbegriffen.
- Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch Abbuchungsverfahren jeweils ab den 1. Quartal des Beitragsjahres. Beitragskonto des Vereins ist:
Volksbank Asperg-Markgröningen eG (BLZ 604 628 08) · Konto-Nr. 70 802 009. - Für Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, erhöht sich der Beitrag um eine Bearbeitungsgebühr von EUR 3,-. Die Zahlung des Gesamtbeitrages hat sofort nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu erfolgen.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von EUR 3,- erhoben.
- Bei Vereinseintritt bis zum 30.6. ist er volle Beitrag, ab 1.7. der halbe Beitrag zu entrichten.
- Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende möglich und muss der Geschäftsstelle bis zum 31.10 des jeweiligen Jahres schriftlich vorliegen.
- Die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die Daten der Mitglieder sind gemäß der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes geschützt. Jedes Mitglied hat das Recht in seine persönlichen Daten Einsicht zu nehmen.
- Des weiteren bitten wir Sie, uns Wohnungswechsel, Änderung der Bankverbindung oder Abteilungswechsel umgehend mitzuteilen.
Der Vorstand
