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Beitragsordnung

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrags.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  3. Der jährliche allgemeine Vereinsbeitrag beträgt ab 2011
    KategorieJahresbeitragAufnahmegebührBemerkung
    Aktive Mitglieder 80,00 EUR über 18 Jahre
    Kinder, Jugendliche, Schüler 45,00 EUR bis 18 Jahre
    Schüler, Auszubildende 45,00 EUR 18 bis 27 Jahre
    auf Antrag und Nachweis
    Ehepartner 60,00 EUR von aktiven Mitgliedern
    Elternteil im Krabbel- oder Eltern-Kind-Turnen 55,00 EUR auf Antrag (muss jährlich gestellt werden)
    Familien 195,00 EUR Auf Antrag, beide Elternteile + mind. 2 Kinder
    jedes weitere Kind ist beitragsfrei
    Passiv Mitglieder / Fördermitglieder 28,00 EUR
    Ehrenmitglieder 0,00 EUR
  4. Abteilungsbeiträge
    AbteilungZusatzbeitragBemerkung
    Judo 75,00 EUR Aufnahmegebühr – einmalig bei Eintritt in die Abteilung
    Fussball (Erwachsene) 25,00 EUR jährlich (vorbehaltlich der Zustimmung bei JHV 2012)
    Fussball (Kinder, Jugend) 15,00 EUR jährlich (vorbehaltlich der Zustimmung bei JHV 2012)
  5. Als Familie zählen (Ehe-) Partner und ihre zum Haushalt zählenden Kinder unter 18 Jahren. Der Familienbeitrag ist ausdrücklich zu beantragen (Geschäftsstelle), da dem Verein die Familienzugehörigkeiten i.d.R. nicht bekannt sind. Die Beitragszahlung erfolgt über ein Konto / bzw. eine Rechnung.
  6. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen in der Geschäftsstelle während den Geschäftsstellenzeiten abzugeben.
  7. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württ. Landessportbundes (WLSB) inbegriffen.
  8. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch Abbuchungsverfahren jeweils ab den 1. Quartal des Beitragsjahres. Beitragskonto des Vereins ist:
    Volksbank Asperg-Markgröningen eG (BLZ 604 628 08) · Konto-Nr. 70 802 009.
  9. Für Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, erhöht sich der Beitrag um eine Bearbeitungsgebühr von EUR 3,-. Die Zahlung des Gesamtbeitrages hat sofort nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu erfolgen.
  10. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von EUR 3,- erhoben.
  11. Bei Vereinseintritt bis zum 30.6. ist er volle Beitrag, ab 1.7. der halbe Beitrag zu entrichten.
  12. Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende möglich und muss der Geschäftsstelle bis zum 31.10 des jeweiligen Jahres schriftlich vorliegen.
  13. Die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
  14. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die Daten der Mitglieder sind gemäß der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes geschützt. Jedes Mitglied hat das Recht in seine persönlichen Daten Einsicht zu nehmen.
  15. Des weiteren bitten wir Sie, uns Wohnungswechsel, Änderung der Bankverbindung oder Abteilungswechsel umgehend mitzuteilen.

Der Vorstand

TSV Geschäftsstelle

Maxi Wüstner
Maxi Wüstner

Die Leiterin der TSV Geschäftsstelle, Maxi Wüstner, steht Mitgliedern und denen die es werden wollen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

  • Bahnhofstraße 14
    im Bürgerhaus
    71701 Schwieberdingen
  • Telefon: (07150) 37512
  • Telefax: (07150) 924904
  • Öffnungszeiten:
    Dienstag 10.00 h bis 12.00 h
    Donnerstag 16.00 h bis 19.00 h